Eine Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der in der Stiftungssatzung enthaltenen Bestimmungen für steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften möglich.
Fördermittel können für folgende Zwecke beantragt werden:
- Kunst und Kultur
- Natur- und Umweltschutz
- Heimatkunde und Heimatpflege
Hinweis: Mittel für "Denkmalschutz und Denkmalpflege" werden nichjt mehr neu vergeben.
Die Zweckverwirklichung sollte in jedem Fall im Kreis Stormarn erfolgen.
Um Fördermittel konkret zu beantragen sind einige Punkte zu beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie HIER
