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Das neue Atelierhaus in Trittau
Am Mühlenteich 3a, 22946 Trittau
Beschreibung
Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn hat am 8. Juli 2006 ihr neues Atelierhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kulturzentrum Wassermühle der Gemeinde Trittau eröffnet.
In der idyllisch gelegenen Wassermühle hat die Stiftung seit 1992 eine Wohnung angemietet, die jeweils für ein Jahr im Rahmen eines Wohn- und Arbeitsstipendiums an Künstlerinnen und Künstler vergeben wird. Zum Abschluss des Stipendiums findet eine Präsentation der aktuellen Arbeiten in den Ausstellungsräumen der Wassermühle statt. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn über das Jahr verteilt Ausstellungen zeitgenössischer Kunst gezeigt. Außerdem lädt die Gemeinde zu vielfältigen Kulturveranstaltungen in den Räumen und zwei- bis dreimal im Jahr zu Kunsthandwerkermärkten im Außengelände der Mühle ein.
Es gibt eingeschränkte Busverbindungen nach Hamburg oder Ahrensburg.
Atelierhaus
Es sind insgesamt vier Atelierräume errichtet. Drei Ateliers werden an Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein und Hamburg vergeben. Ein Atelierraum ist für den Stipendiaten bzw. die Stipendiatin der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn reserviert. Darüber hinaus gibt es einen Lagerraum, eine Pantry für die Selbstversorgung, Sanitäranlagen und ein Foyer für Ausstellungen der Ateliergemeinschaft.
Ateliers
Die Ateliers sind als Werkstätten eingerichtet und nicht für einen dauerhaften Wohnaufenthalt geeignet. Sie sind zweckmäßig ausgestattet mit einer Arbeitsfläche nebst Wasseranschluss, einer Empore und Terrasse mit Zugang zum Atelier für eventuelle Außenarbeiten. Telefon- bzw. Internetanschlussbuchsen sind vorgesehen.
Die Ateliers haben folgende Größen:
Nr. 1 = ca. 26 qm, Nr. 2 = ca. 27 qm und Nr. 3 = ca. 27 qm.
Der Lagerraum ist ca. 39 qm groß, durch eine Außentür zugänglich und steht der Ateliergemeinschaft zur Verfügung. Die Aufteilung erfolgt durch die Nutzer.
Das Foyer mit einer Größe von 91 qm steht nur für Ausstellungen und andere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen der Ateliergemeinschaft zur Verfügung. Nach Abstimmung mit der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn können Gäste eingeladen werden.
Eine Ausweitung der Ausstellungen auf die Wassermühle ist nicht vorgesehen und muss in Ausnahmefällen mit der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn und der Gemeinde Trittau abgestimmt werden.
Vergaberichtlinien
Die Ateliers werden für die Dauer von maximal drei Jahren an Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein und Hamburg vergeben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.
Eine Aufenthaltsverlängerung ist auf schriftlichem Antrag ein Vierteljahr vor Ablauf des Zeitraums möglich und bedarf der Zustimmung durch die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn.
Ein Abbruch bzw. eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer muss spätestens ein Vierteljahr vorher der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Untervermietung oder Überlassung des Ateliers an Dritte ist nicht gestattet. Über die Vergabe der Ateliers entscheidet allein die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn.
Gemeinsam mit dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin ist eine Ateliergemeinschaft zu bilden, an der sich die Geschäftsführer der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn beteiligen. Gemeinsam mit der Ateliergemeinschaft sind sie zuständig für alle internen Regelungen, die die Gemeinschaftsanlagen betreffen, und verantwortlich für die jährlichen öffentlichen Aktionen sowie für Veranstaltungen im Foyer des Atelierhauses. In strittigen Angelegenheiten ist die Zustimmung des Kuratoriums der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn erforderlich.
Die Ateliers werden mietfrei zur Verfügung gestellt.
Die allgemeinen Betriebskosten des Atelierhauses werden anteilig monatlich auf die Nutzer der Ateliers umgelegt. Sie betragen voraussichtlich 175 € pro Monat.
Die Abrechnung der individuellen Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Telefon) übernimmt jeder Künstler bzw. jede Künstlerin selbst. Entsprechende Zähler sind vorgesehen.
Mit jedem Künstler bzw. jeder Künstlerin wird eine individuelle Nutzungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen.
Bedingungen:
Als Gegenleistung für das mietfreie Überlassen des Ateliers verpflichtet sich jeder Künstler bzw. jede Künstlerin,
- die Ateliers regelmäßig als Werkstatt und nicht als Abstellraum zu nutzen
- mindestens ein- bis zweimal im Jahr öffentlichkeitswirksame Aktionen im Atelierhaus zu veranstalten ("Offenes Atelier" oder ähnliches)
- das Foyer regelmäßig für kleinere Ausstellungen oder Präsentation von aktuellen Arbeiten zu nutzen.
Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin muss in alle Aktivitäten einbezogen werden.
Von den Mitgliedern der Ateliergemeinschaft wird eine pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten erwartet.
Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn plant den Aufbau einer Sammlung der im Atelierhaus entstandenen Kunstwerke. Sie würde sich freuen, wenn sich die Künstlerinnen und Künstler nach Ablauf des Nutzungsvertrages mit einer gespendeten Arbeit an dieser Sammlung beteiligten.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen bzw. Künstler aus Hamburg und Schleswig-Holstein.
Für die Bewerbung sind einzureichen:
- Lebenslauf
- bisherige künstlerische Tätigkeiten
- zukünftige Projekte
Bewerbungsadresse:
Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn kultureller Geschäftsführer Dr. Johannes Spallek Mommsenstr. 14 23843 Bad Oldesloe
oder per email: j.spallek at kreis-stormarn.de

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