Die Stiftung hat als Organe einen Stiftungsvorstand und einen Stiftungsrat.
Der Stiftungsvorstand ist Vorstand i. S. von §§ 86 und 26 BGB und setzt sich wie folgt zusammen:
- Landrat Klaus Plöger (Vorsitzender)
- Sparkassendirektor Dr. Martin Lüdiger (stellv. Vorsitzender)
- Sparkassendirektor Peter Becker
Der Stiftungsvorstand hat zur operativen Führung der Stiftungsgeschäfte eine Geschäftsführung bestellt.
Der Stiftungsrat hat über die Geschäftsführung des Stiftungsvorstandes zu wachen. Er genehmigt den Haushaltsplan, stellt die Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht fest und billigt den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes.
Der Stiftungsrat entlastet den Stiftungsvorstand und beschließt auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes über Satzungsänderungen sowie ggf. über Umwandlung, Zusammenlegung, Zulegung und Auflösung der Stiftung.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Kreispräsidentin Christa Zeuke (Vorsitzende)
- Joachim Wagner (Stv. Vorsizender)
- Tassilo v. Bary
- Claus Brandt
- Reinhard Mendel
- Uwe Rädisch
- Oliver Ruddigkeit
- René Wendland
Neben den beiden Organen gibt es für die Stiftungsarbeit noch zwei Fachausschüsse und eine Arbeitsgruppe Kunst.
Aufgabe der Fachausschüsse ist es, insbesondere eigene Projekte und Vorhaben der Stiftung zu initiieren und dem Stiftungsvorstand vorzuschlagen bzw. vom Stiftungsvorstand beschlossene Projekte und Vorhaben zu begleiten bzw. (mit) durchzuführen.
